AGB‘S
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Indoorspielplatzes Zauberland
Freizeitbetriebe Thomae GmbH
1. Geltungsbereich und Anerkennung
Mit dem Betreten des Indoorspielplatzes Zauberland erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich an. Sie dienen der Sicherheit aller Gäste, der Werterhaltung der Spielgeräte sowie einem reibungslosen Betriebsablauf. Zudem schützen sie die Betreiberin und deren Mitarbeitende.
2. Allgemeines
Preise & Öffnungszeiten: Die jeweils aktuellen Eintrittspreise, Zusatzangebote und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Kasse oder unseren Informationsblättern.
Tiere: Das Mitbringen von Tieren ist in der gesamten Anlage untersagt.
Zweckbestimmung & Nutzung: Die Einrichtungen dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet werden. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Betreiber verpflichtet sich, sämtliche Spielgeräte in einem sicheren und funktionstüchtigen Zustand zu halten.
Haftung: In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung haftet der Betreiber ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Datenschutz: Personenbezogene Daten, insbesondere im Rahmen von Anmeldungen (z. B. für Geburtstagsfeiern), werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
3. Bild- und Tonaufnahmen
Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen zu privaten Zwecken ist gestattet. Aufnahmen anderer Personen dürfen jedoch nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.
Für gewerbliche Zwecke oder Veröffentlichungen im Rahmen der Presse ist vorab eine schriftliche Genehmigung der Betreiberin einzuholen.
Mit Betreten der Anlage erklären Sie sich mit der möglichen Verwendung von im Rahmen des Spielbetriebs aufgenommenem Bildmaterial (z. B. für Werbezwecke oder Onlineauftritte) einverstanden. Etwaige Ansprüche hinsichtlich der Veröffentlichung sind ausgeschlossen.
4. Aufsichtspflicht und Haftungsfreistellung
Eltern und Begleitpersonen: Die Aufsichtspflicht liegt vollständig bei den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kinder dürfen den Indoorspielplatz nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person betreten.
Haftungsausschluss: Das Betreiberteam übernimmt keinerlei Aufsicht oder Betreuung – auch nicht bei angebotenen Sonderaktionen wie Bastelstunden. Die Anwesenheit von Personal an Spielgeräten begründet keine Übernahme der Aufsichtspflicht.
5. Benutzung der Spielgeräte und allgemeine Verhaltensregeln
Die Hinweise und Regeln an den einzelnen Spielgeräten sind zu beachten und einzuhalten.
Die Nutzung aller Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und unter Rücksichtnahme auf andere Besucherinnen und Besucher.
Insbesondere bei Geräten wie Inflatables, Kletteranlagen, Elektro-Karts oder Rutschen ist die Nutzung ausschließlich gemäß der Bedienungshinweise zulässig.
6. Zusätzliche Regeln für spezifische Bereiche
6.1 Kleinkindbereich
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Maximalbelastung der Spielgeräte: 50 kg
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Klettern auf Spielstrukturen ist untersagt
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Spielmaterialien dürfen nicht herausgenommen oder geworfen werden
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Kinder über 4 Jahre, die sich nicht regelkonform verhalten oder keine Rücksicht auf kleinere Kinder nehmen, müssen den Bereich verlassen
6.2 Am Tisch
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Nur zugewiesene Plätze dürfen zum Sitzen genutzt werden
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Warme Speisen, heiße und alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden
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Konfetti ist untersagt, da es zu erhöhtem Reinigungsaufwand führen kann
6.3 Haupthalle
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Offenes Feuer und Rauchen sind strikt untersagt
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Kinder unter 14 Jahren dürfen den Bereich nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten
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Straßenschuhe sind in der Halle nicht gestattet
7. Nutzung der Trampolin-Anlage
7.1 Allgemeine Hinweise
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Aufsicht obliegt den Eltern bzw. Begleitpersonen. Das Personal achtet auf die Einhaltung der Regeln und ist berechtigt, bei Verstößen einzugreifen.
7.2 Alters- und Größenbeschränkungen
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Nutzung ab 3 Jahren
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Unter 6 Jahren nur mit Aufsicht durch Erwachsene
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Ältere Kinder müssen Rücksicht auf jüngere nehmen
7.3 Anzahl der Springer
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Maximal eine Person pro Sprungfeld
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Gruppen- oder gemeinschaftliches Springen ist nicht erlaubt
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Es ist ausreichend Abstand zu anderen Springern zu halten
7.4 Kleidung und Ausrüstung
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Rutschfeste Sprungsocken sind Pflicht
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Barfußspringen und Schuhe sind untersagt
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Lange Haare sind aus Sicherheitsgründen zusammenzubinden
7.5 Erlaubte und verbotene Sprünge
Erlaubt:
✅ Sanftes Hüpfen mit beiden Füßen
✅ Kontrollierte Sprünge
Verboten:
❌ Rennen, Springen von Feld zu Feld
❌ Absichtliches Springen auf andere
❌ Abspringen von der Fläche oder gegen Netze
7.6 Regeln für erfahrene Springer
Saltos und Tricks sind nur erfahrenen Springern erlaubt, wenn diese ihre Bewegungen sicher beherrschen. Das Personal kann riskante Aktionen unterbinden.
8. Verhalten und Beschädigungen
Unangemessenes Verhalten: Aggressives Verhalten wird nicht toleriert.
Schadensersatz: Beschädigungen an Einrichtung oder Spielgeräten werden in Rechnung gestellt.
Notausgänge: Missbrauch oder Beschädigung von Notausgängen zieht eine sofort fällige Gebühr nach sich; bei vorsätzlicher Handlung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Meldepflicht: Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Unterlassene Meldungen können zur Strafanzeige führen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 2025
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote des Indoorspielplatzes Zauberland, betrieben durch die Freizeitbetriebe Thomae GmbH.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zauberland-Team
Freizeitbetriebe Thomae GmbH